Der Tod eines nahen Menschen ist eine Ausnahmesituation – und plötzlich stehen viele organisatorische Fragen im Raum. Eine davon betrifft die Wohnung und den Nachlass. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über das Verlassenschaftsverfahren in Österreich und erklärt, wann und wie eine Wohnung geräumt werden kann.
Die ersten Schritte im Todesfall
Zunächst stehen die unmittelbaren Formalitäten an: ärztliche Todesbescheinigung, Verständigung des Bestattungsunternehmens, Beschaffung der Sterbeurkunde beim Standesamt sowie die Organisation der Bestattung. Erst danach rückt der Nachlass in den Fokus. Einen guten behördlichen Überblick bietet oesterreich.gv.at.
Das Verlassenschaftsverfahren
In Österreich wird der Nachlass in einem gerichtlichen Verlassenschaftsverfahren abgewickelt. Das zuständige Bezirksgericht beauftragt einen Notar als Gerichtskommissär, der das Verfahren führt: Er erhebt das Vermögen, klärt die Erben und bereitet die sogenannte Einantwortung vor – den Beschluss, mit dem der Nachlass rechtlich an die Erben übergeht. Details erklärt die Lebenslage Verlassenschaftsverfahren auf oesterreich.gv.at.
Wann darf die Wohnung geräumt werden?
Das ist der wichtigste Punkt: Eine Verlassenschaftswohnung sollte grundsätzlich erst geräumt werden, wenn die erbrechtlichen Verhältnisse geklärt sind – in der Regel nach der Einantwortung. Wer als Erbe feststeht, kann dann über den Nachlass verfügen. Vorher sollten allenfalls verderbliche Dinge und wichtige Dokumente gesichert, aber keine Wertgegenstände entfernt oder verteilt werden. Im Zweifel klären Sie den Zeitpunkt mit dem Gerichtskommissär.
Wichtige Dokumente sichern
Vor der Räumung sollten persönliche und wichtige Unterlagen gesichert werden, etwa:
- Testament, Verträge, Versicherungspolizzen
- Bank- und Kontounterlagen, Sparbücher
- Ausweise, Urkunden, Grundbuch- und Mietunterlagen
- persönliche Erinnerungsstücke und Fotos
Wie eine Nachlassräumung abläuft
Steht die Räumung an, übernimmt ein spezialisierter Betrieb die Arbeit einfühlsam und diskret. Auf Wunsch wird die Wohnung gemeinsam mit den Angehörigen durchgesehen, bevor geräumt wird; Dokumente und Wertsachen werden gesondert übergeben. Werthaltige Gegenstände werden fair bewertet und angerechnet, was die Kosten senkt. Zum Schluss wird die Wohnung sauber geräumt an die Hausverwaltung oder Käufer übergeben. Mehr dazu auf unserer Seite zur Verlassenschaftsräumung in Wien.
Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Erbrecht und Verfahren wenden Sie sich an den zuständigen Notar bzw. eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Siehe auch: Wertanrechnung · Haushaltsauflösung-Checkliste
Häufige Fragen
Wann darf ich eine geerbte Wohnung räumen?
In der Regel erst nach der Einantwortung, wenn die Erben feststehen. Vorher sollten nur wichtige Dokumente und verderbliche Dinge gesichert werden. Den Zeitpunkt klären Sie am besten mit dem Gerichtskommissär (Notar).
Wer wickelt das Verlassenschaftsverfahren ab?
Das zuständige Bezirksgericht beauftragt einen Notar als Gerichtskommissär, der das Verfahren bis zur Einantwortung führt.
Was kostet eine Verlassenschaftsräumung?
Der Preis hängt von Größe, Füllgrad und Zugang ab. Werthaltige Gegenstände werden angerechnet. Nach einer kostenlosen Besichtigung erhalten Sie einen verbindlichen Fixpreis.
Gehen Sie diskret vor?
Ja. Auf Wunsch mit neutralen Fahrzeugen, ohne Aufsehen im Haus und mit vertraulichem Umgang mit allen persönlichen Unterlagen.
Kostenlose Besichtigung, verbindlicher Fixpreis, faire Wertanrechnung.
Leistungen & Gratis-Angebot